Gesunde Arbeit

Seit 1.1.2013 ist die Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft. Wesentliche Neuerung ist die für Arbeitsstätten verpflichtende Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (Arbeitsplatzevaluierung) und die ausdrückliche Betonung der Arbeitspsycholog/innen als geeignete Fachleute, welche mit der Durchführung dieser Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Michaela Hader

    Liebe Sabine,

    dake für Deine Infos. I like it!

    Grüße an Deine Prinzessin und Massimo

    lg Michaela

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