Seit 1.1.2013 ist die Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft. Wesentliche Neuerung ist die für Arbeitsstätten verpflichtende Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (Arbeitsplatzevaluierung) und die ausdrückliche Betonung der Arbeitspsycholog/innen als geeignete Fachleute, welche mit der Durchführung dieser Arbeitsplatzevaluierung beauftragt werden können.
Hier eine Broschüre der AK dazu: Broschüre